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ACREMA GmbH & Co. Tierkrematorium KG
Keplerstraße 18 • 88453 Erolzheim Tel.: 07354/933 859-0 |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen ACREMA Tierkrematorium, Erolzheim (Stand: Mai 2010) Leider kommen auch wir um das Kleingedruckte nicht herum. Unsere AGB haben jedoch das Ziel, die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und dem ACREMA Tierkrematorium Illertal (Erolzheim) für beide Seiten fair zu regeln. Grundlage einer Kremation, einer sonstigen Dienstleistung oder Bestellung sind daher immer die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren Kenntnisnahme und Einverständnis Sie mit einer Beauftragung anerkennen und bestätigen. Sie können unsere AGB zu unseren Bürozeiten in unseren Geschäftsräumen einsehen oder an dieser Stelle durchlesen oder ausdrucken. § 1 – Geltungsbereich 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweilig aktuellsten Fassung für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der ACREMA GmbH & Co. Tierkrematorium KG (im folgenden ACREMA genannt) und ihren Kunden (im folgenden Kunde genannt). Gegenstand der Leistungserbringung ist die Kremierung verstorbener Haustiere im ACREMA Tierkrematorium Erolzheim, sowie damit verbundene Dienstleistungen und Warenabverkäufe. 1.2 Der Kunde wird beim Geschäftsabschluß auf die Einbeziehung der AGB hingewiesen. Diese behalten in ihrer aktuellsten Fassung auch bei Folgegeschäften ihre Gültigkeit. Dem Kunden stehen die AGB jederzeit in den Geschäftsräumen der ACREMA sowie im Internet zur Einsicht zur Verfügung. Zudem erhält er eine Kopie bei Vertragsabschluß. 1.3 Ist der Kunde Vollkaufmann, wird abweichenden Geschäftsbedingungen von dessen Seite ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch im Fall der Leistungserbringung in Kenntnis entgegenstehender AGB. Der Kunde erkennt dies mit dem Geschäftsabschluß an. § 2 – Angebote, Preise und Bestellung 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und vorbehaltlich Kapazität und Möglichkeit der Erbringung, zudem gelten hinsichtlich Art und Umfang ausschließlich die in den Preislisten aufgeführten Leistungen. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn er von einem zeichnungsberechtigten Vertreter der ACREMA gegengezeichnet oder anderweitig schriftlich bestätigt wird. Die Möglichkeit zur Orientierung und Information über Prospekte, Preislisten oder das Internet ist als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. 2.2 Ausgenommen von der Schriftbindung in 2.1 sind Verträge über Transport- und Abholfahrten. Diese werden auch durch mündliche Absprache bindend. Bereits gefahrene Kilometer werden auch dann berechnet, wenn der Kunde auch kurzfristig den Auftrag storniert, bzw. vom Vertrag zurücktritt; Vorschriften über Fernabsatzverträge finden nach § 312 b (3) Satz 6 BGB auf diese Dienstleistung keine Anwendung. Insofern nichts gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten Preise für Transport- und Abholfahrten ab Pforte Tierkrematorium bis zu dem Haltepunkt, der dem Abholort am nächsten liegt. 2.3 Mit der Bestellung des Kunden wird ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB abgegeben. Die Bestellung erlangt Gültigkeit durch Gegenzeichnung eines zeichnungsberechtigten ACREMA Mitarbeiters. Im von ACREMA gegengezeichneten Vertrag sind die Vertragsbestimmungen (Adressen der Vertragspartner, Daten des verstorbenen Tieres, Bezeichnung der bestellten Dienstleistung, Gesamtpreis) enthalten. Zudem erhält der Kunde die jeweils aktuellste Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen - einschließlich der darin enthaltenen Widerrufsbelehrung. Die Schriftform gilt nicht für Abhol- und Transportfahrten, da diese bereits nach mündlicher Absprache gültig werden. 2.4 Für ACREMA verbindliche Abmachungen, die der Kunde mit Mittlern und Vertretern der ACREMA trifft sind so lange ungültig, bis von Seiten der ACREMA eine schriftliche Bestätigung erfolgt. Dies gilt nicht für solche Mittler, mit denen ACREMA langfristige Vereinbarungen getroffen hat, wenn deren Abmachung mit dem Kunden der Vereinbarung mit ACREMA entspricht. § 3 – Leistungserbringung und Lieferung 3.1 Unsere Pflicht zur Leistungserbringung beginnt ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Bestätigung des Kundenauftrags, bzw. bei Abholfahrten nach mündlicher Zustimmung und Nennung eines ungefähren Abholzeitpunktes. In unzumutbaren oder unmöglichen Fällen (z.B. bei zu großen Tieren) behalten wir uns das Recht vor, unsere Dienstleistung einzuschränken, bzw. gänzlich abzulehnen. 3.2 Hat der Kunde eine Abholung bestellt, sind wir bemüht diese zum vereinbarten Zeitpunkt durchzuführen. Verschiebungen aufgrund von uns nicht zu vertretender Umstände führen nicht zu einer Aufhebung der Vertragsbindung. Ist eine Abholung aufgrund äußerer Umstände gar nicht möglich, findet keine Berechnung statt. Schadensersatzansprüche von Seiten des Kunden können hierauf nicht geltend gemacht werden. Ist nichts anderes vereinbart, werden abgeholte Tierkörper nach Möglichkeit bis zur Kremierung im Kühlraum eingelagert. 3.3 Die Kosten für eine erschwerte Bergung fallen zusätzlich zur Kilometerpauschale an, wenn das Tier von unwegsamem Gelände geborgen werden muß, was mit hohem Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden ist. Je nach Aufwand kann sich der Betrag in noch erhöhen. Bei grob entstellten Unfalltieren, die direkt vom Unfallort aufgenommen werden müssen, wird ungeachtet der Zugangsmöglichkeit an das Tier der ausgewiesene Mindestbetrag fällig. 3.4 Die Kosten für Feiertagszuschläge fallen in der Zeit von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr an allen Sonntagen gesetzlichen Feiertagen des Landes Baden-Württemberg an. Nachtzuschläge werden außerhalb der Öffnungszeiten auf die Fahrtkosten erhoben. Auf Anlieferungen außerhalb der Öffnungszeiten wird nur der Nachtzuschlag erhoben. 3.5 Bevorzugt der Kunde das Tier selbst anzuliefern, so kann er dies jederzeit zu den bekannten Öffnungszeiten tun. Annahmen außerhalb dieser Zeiten sind nach vorheriger Absprache grundsätzlich möglich, jedoch besteht hierauf kein Anspruch. Ein Anrecht auf einen Platz im Kühlraum für das Tier existiert bei spontanen Anlieferungen nicht. 3.6 Die Kremation findet an einem mit uns vereinbarten Termin statt, je nach Kundenwunsch als Einzel- oder Sammelkremierung. Bei der Sammelkremierung kann eine Aschevermischung stattfinden. Bei Einzelkremierungen garantieren wir die Reinheit der Asche. Diese erhält der Tierbesitzer nach dem Einäscherungsvorgang in einer kostenpflichtigen Kartonurne wieder zurück. Direktverbrennungen sind grundsätzlich möglich, jedoch besteht bei hoher Kapazitätsauslastung, nicht in betrieb befindlicher Ofenanlage oder bestehenden Einzelkremierungen mit Verabschiedung darauf kein Anspruch. Vor Gültigwerden der Bestellung wird der Kunde hierüber mündlich informiert. Aufgrund der Endgültigkeit der Entscheidung ist ab der Einleitung des Kremationsprozesses keine Abänderung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung mehr möglich, ein Anspruch auf Schadenersatz entsteht hierdurch nicht. 3.7 Die Asche wird in ein Gefäß des Kunden, eine Kartonurne oder eine Tierurne eingefüllt. Die Übergabe der Asche bei Einzelkremierungen findet entweder vor Ort, per Überbringung zur gültigen Fahrtkostenpauschale oder per Übersendung statt. Für die Versendung von Waren können wir den Versandweg und das Beförderungsmittel unter Ausschluß jedweder Haftung auswählen. Die Gefahr geht hierbei mit der Absendung auf den Kunden über, unabhängig davon, von wo die Ware versandt wird und wer die Frachtkosten trägt. Andere Verwendungsmöglichkeiten für die Asche können von uns vermittelt werden, die Haftung liegt dann jedoch bei der ausführenden Firma. 3.8 Für alle Waren und Dienstleistungen gilt, daß sich unsere Lieferzeiten angemessen verlängern können, wenn durch unvorhersehbare oder unverschuldete Ereignisse bei uns oder unseren Lieferanten Verzögerungen auftreten. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde vom betreffenden Auftragsbestandteil zurücktreten, es sei denn, ihm ist die Ware zu diesem Zeitpunkt bereits als versandfertig gemeldet worden. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Nichteinhaltung des Termins und der Nachfrist wurde von uns grobfahrlässig verschuldet. 3.8 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder von Teilen des Vertrages zurückzutreten. Höherer Gewalt kommen auch Streiks, Aussperrungen und sonstige Umstände gleich, die uns die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung erschweren oder unmöglich machen, gleichgültig ob sie bei uns oder einem Lieferanten eintreten. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht von uns eine Erklärung zu verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist in welchem Umfang leisten wollen. Erfolgt von Seiten der ACREMA innerhalb von vierzehn Arbeitstagen keine Erklärung, kann er vom Vertrag zurücktreten. 3.10 Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Dies trifft insbesondere auch zu, wenn Verspätungen von Kunden zu Verschiebungen im Tagesablauf führen. Im Fall des Annahmeverzugs geht nach § 300 BGB die Gefahr an der Sache zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. § 4 – Zahlung 4.1 Die kommunizierten ACREMA Preise sind inklusive Mehrwertsteuer und gelten ab Standort Keplerstr. 18 in 88453 Erolzheim. 4.2 Insofern nichts anderes vereinbart wurde, sind alle Preise per Vorkasse zu entrichten. Dem Kunden steht hierfür Barzahlung oder EC-Karten Lastschriftverfahren zur Verfügung. 4.3 Für Rechnungskunden gilt, daß Rechnungen nach Leistungserbringung innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug zu bezahlen sind. Skonto ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz verrechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 4.4 Eine Aufrechnung von Kunden mit Gegenforderungen ist nur dann zulässig, wenn die Gegenforderungen von uns ausdrücklich für unbestritten erklärt werden oder wenn sie rechtskräftig festgestellt worden sind. § 5 – Eigentumsvorbehalt und Gewährleistung 5.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Kunde ist verpflichtet die Ware pfleglich zu behandeln und darf diese nicht veräußern oder zur Sicherung übereignen. Bei vertragswidrigem Verhalten sind wir berechtigt die Ware einzuziehen und Schadenersatz einzufordern. 5.2 Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, daß dieser nach ordentlicher Prüfung seiner Rügungspflicht unter genauer schriftlicher Spezifizierung des Mangels ordnungsgemäß nachgekommen ist. Rücksendungen beanstandeter Urnen sind nur mit unserem schriftlichen Einverständnis zulässig. Die Frachtkosten sind vom Kunden vorzulegen und werden von uns nur im Fall einer anerkannten und berechtigten Mängelrüge getragen. 5.3 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir berechtigt, diesen nach unserer Wahl zu beseitigen oder Ersatz zu leisten. Zu Rücknahmen aufgrund von Nichtgefallen oder Zahlungsunfähigkeit sind wir nicht verpflichtet. 5.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrenübergang. Diese Frist gilt auch für Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden können. Schäden die aufgrund falscher Handhabung seitens des Kunden entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung. § 6 – Kremations- und Bestattungsvorschriften 6.1 Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, daß er der Tierhalter ist, bzw. in dessen Auftrag handelt und ihm diese Person bekannt ist. Zudem garantiert er, daß das Tier seines besten Wissens und Gewissens nach an keiner Seuche nach dem Bundesseuchengesetz erkrankt war, bzw. daran verstorben ist. § 7 – Gerichtsstand und Erfüllungsort 7.1 Für alle Vertragsverhältnisse gilt deutsches Recht. 7.2 Gerichtsstand sind die für unseren Geschäftssitz zuständigen Gerichte. Wir können jedoch auch am für den Sitz des Kunden zuständigen Gerichts klagen. 7.2 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 88453 Erolzheim. § 8 – Schlußbestimmungen 8.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende Bestimmung ersetzt. 8.2 Vertragliche Abänderungen, Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen, insoweit nicht anders in diesen Geschäftsbedingungen bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Erfordernis gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftform.
ACREMA – Damit das Tier im Herzen bleibt. ACREMA Tierkrematorium Erolzheim - das einzige Tierkrematorium zwischen Stuttgart, München und dem Bodensee.
Wir sind Ihr persönlicher Ansprechpartner für Tierkremation, Tierbestatter, Tierbestattung und Tierurnen in Süddeutschland: Raum Memmingen, Ulm, Neu-Ulm, Biberach, Illertissen, Laupheim, Mindelheim, Kaufbeuren, Friedrichshafen, Kempten, Augsburg, Ravensburg, Konstanz, Aalen, Schwäbisch-Gmünd, Allgäu, Oberschwaben, Alb-Donau-Kreis und Österreich: Vorarlberg mit Bregenz, Dornbirn, Feldkirch und Bludenz sowie für Tirol mit Innsbruck, Imst und Reutte. |
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